Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Fristlose Kündigung - Arbeitszeitbetrug
- IWW
§ 64 Abs. 1, 2 c) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Arbeitszeitbetrug; fristlose Kündigung - rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1
Arbeitszeitbetrug; fristlose Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 18.01.2023 - 5 Ca 385/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 17, NZA 2019, 445).Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben offensichtlich -auch für den Arbeitnehmer erkennbar-ausgeschlossen ist (st. Rspr. des BAG, vgl. nur BAG 13.12.2018 -2 AZR 370/2018-, Rn. 30).
- ArbG Bielefeld, 05.07.2022 - 5 Ca 385/22
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18.01.2023 - 5 Ca 385/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des wechselseitigen Vorbringens der Parteien in erster Instanz wird Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 18.01.2023, Az. 5 Ca 385/22 (Bl. 84 ff. d.A.).
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die geleistete Arbeitszeit in einer elektronischen Zeiterfassung zu dokumentieren, und er hierbei vorsätzlich falsche Angaben macht (…BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54; 09.06.2011 -2 AZR 381/10- Rn. 14;… LAG Rheinland-Pfalz 19.06.2020 -1 Sa 422/19 -, Rn. 8 , juris).
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die geleistete Arbeitszeit in einer elektronischen Zeiterfassung zu dokumentieren, und er hierbei vorsätzlich falsche Angaben macht (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54;… 09.06.2011 -2 AZR 381/10- Rn. 14;… LAG Rheinland-Pfalz 19.06.2020 -1 Sa 422/19 -, Rn. 8 , juris). - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
Der Kläger konnte nicht darauf vertrauen, dass seine Äußerungen nicht nach außen getragen und der Betriebsfrieden nicht gestört bzw. das Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien nicht zerstört werde, was nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10.10.2002 -2 AZR 418/01-, Rn. 23 mwN., juris) unter Umständen dazu führen kann, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 422/19
Kündigung wegen nicht korrekter Bedienung des Zeiterfassungssystems - wichtiger …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die geleistete Arbeitszeit in einer elektronischen Zeiterfassung zu dokumentieren, und er hierbei vorsätzlich falsche Angaben macht (…BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54;… 09.06.2011 -2 AZR 381/10- Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 19.06.2020 -1 Sa 422/19 -, Rn. 8 , juris).