Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45688
LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23 (https://dejure.org/2023,45688)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.07.2023 - 1 Sa 43/23 (https://dejure.org/2023,45688)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juli 2023 - 1 Sa 43/23 (https://dejure.org/2023,45688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,45688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 17, NZA 2019, 445).

    Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben offensichtlich -auch für den Arbeitnehmer erkennbar-ausgeschlossen ist (st. Rspr. des BAG, vgl. nur BAG 13.12.2018 -2 AZR 370/2018-, Rn. 30).

  • ArbG Bielefeld, 05.07.2022 - 5 Ca 385/22
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18.01.2023 - 5 Ca 385/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des wechselseitigen Vorbringens der Parteien in erster Instanz wird Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 18.01.2023, Az. 5 Ca 385/22 (Bl. 84 ff. d.A.).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
    Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die geleistete Arbeitszeit in einer elektronischen Zeiterfassung zu dokumentieren, und er hierbei vorsätzlich falsche Angaben macht (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54; 09.06.2011 -2 AZR 381/10- Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 19.06.2020 -1 Sa 422/19 -, Rn. 8 , juris).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
    Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die geleistete Arbeitszeit in einer elektronischen Zeiterfassung zu dokumentieren, und er hierbei vorsätzlich falsche Angaben macht (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54; 09.06.2011 -2 AZR 381/10- Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 19.06.2020 -1 Sa 422/19 -, Rn. 8 , juris).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
    Der Kläger konnte nicht darauf vertrauen, dass seine Äußerungen nicht nach außen getragen und der Betriebsfrieden nicht gestört bzw. das Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien nicht zerstört werde, was nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10.10.2002 -2 AZR 418/01-, Rn. 23 mwN., juris) unter Umständen dazu führen kann, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 422/19

    Kündigung wegen nicht korrekter Bedienung des Zeiterfassungssystems - wichtiger

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2023 - 1 Sa 43/23
    Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die geleistete Arbeitszeit in einer elektronischen Zeiterfassung zu dokumentieren, und er hierbei vorsätzlich falsche Angaben macht (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54; 09.06.2011 -2 AZR 381/10- Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 19.06.2020 -1 Sa 422/19 -, Rn. 8 , juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht